Schwangerschaftsbescheinigung für den Arbeitgeber/ Bescheinigung für die Krankenkasse:

 

Für gesetzlich Versicherte gilt:

Ihr Anliegen kann nur bearbeitet werden, wenn ein gültiger Versichertennachweis für das aktuelle Quartal in der Praxis vorliegt.
Wenn kein Versichertennachweis im aktuellen Quartal vorliegt, dann beachten Sie bitte den Menüpunkt: fehlende Versichertenkarte/Ersatzlösung.

Kein digitaler Versand möglich. Nur Direktabholung in der Praxis!

 

  • Bestellung und Abholung direkt zu den Praxisöffnungszeiten.
  • telefonische Vor-Bestellung unter 0721-697748 während unserer telefonischen Erreichbarkeit.
    Die Bescheinigung ist am nächsten Werktag in der Praxis abholbereit.
  • Vor-Bestellung über unser  Kontaktformular
    Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich während den regulären Praxisöffnungszeiten.
    Die Bescheinigung ist am nächsten Werktag in der Praxis abholbereit.

 

Schwangerschaftsbescheinigung für den Arbeitgeber

  • Nachweis der Schwangerschaft für arbeitsrechtliche Zwecke
  • Kostenpflichtig (5 Euro). Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten (Mutterschutzgesetz)

Krankenkassenbescheinigung zur Beantragung von Mutterschaftsgeld

  • Grundlage für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt.